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DiGA - Ärzte und Nutzer besser unterstützen

DiGA - Ärzte und Nutzer besser unterstützen

DiGA sind nach 3 Jahren noch nicht vollumfänglich in der Versorgung angekommen (1). Seit dem Inkrafttreten des Digitalen-Versorgungs-Geset­zes (DVG) am 19. Dezember 2019 können Digitale Ge­sundheitsanwendungen (DiGA) von Ärztinnen und Ärz­ten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten verordnet und von den Krankenkassen erstattet wer­den (2). Damit hat das deutsche Gesundheitswesen eine (seltene) Vorreiterrolle im internationalen Vergleich eingenommen. Andere Länder, wie z.B. Belgien oder Frankreich, haben damit begonnen, ähnliche Modelle zu implementieren, mit dem Ziel digitale Innovationen zu fördern und neue Ansätze einer besseren und umfassenderen Patientenversorgung zu ermöglichen (3).

Betrachtet man jedoch die Anzahl der bisherigen Verschreibungen (insgesamt etwa 375.000 seit Beginn des DiGA-Programms) sowie die daraus resultierenden Nutzerzahlen und das Nutzerverhalten, so muss man feststellen, dass DiGA noch nicht wirklich im deutschen Gesundheitssystem und in der alltäglichen Versorgung angekommen sind (1).

DiGA tun sich nach wie vor schwer in der Patientenversorgung 

Neben den Themen rund um das Zulassungsverfahren (Fast Track), das es DiGA Herstellern erlaubt, für 12 Monate zunächst auch ohne nachgewiesenen Nutzen in die Erstattung aufgenommen zu werden, und der besonderen Preisgestaltung (Hersteller können für die ersten 12 Monate ihre Preise bestimmen), befeuern heute vor allem folgende Punkte die öffentliche Diskussion: 

  • Wie können potenzielle Nutzer auf DiGA aufmerksam gemacht werden?
    Der überwiegende Teil (mehr als 70%) der DiGA-Nutzer, werden durch ihre Behandler auf DiGA angesprochen (1).

DiGA Hersteller müssen  - bei oft knappen Budgets – Möglichkeiten finden, zielgerichtet die jeweiligen Behandler zu informieren und zu motivieren, DiGA als Behandlungsbaustein in Betracht zu ziehen, ihren Patienten DiGAs zu empfehlen und zu verschreiben. Dazu gehört auch die Vermittlung einer realistischen Erwartungshaltung auf Seiten der Patienten, d. h. was eine DiGA leisten kann und welches Zutun dafür auf Seiten des Patienten erforderlich ist (4).

  • Wie kann der Zugang zu DiGA und die Nutzung unterstützt werden?
    Anders als bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, müssen Patienten ihr DiGA Rezept erst einmal bei ihrer Krankenkasse einreichen, um dann einen Freischaltcode für die DiGA zu erhalten. Sowohl bei der Einreichung der Verordnungen als auch bei der nachfolgenden Anwendung der zugesandten Freischaltcodes, bleiben Verschreibungen oft auf der Strecke und werden von Patienten erst gar nicht eingesetzt. Die Zahl der nicht eingelösten Verschreibungen bzw. Freischaltcodes variiert je nach Erkrankung und entsprechender DiGA—laut Schätzungen verschiedener DiGA Hersteller kann diese Quote aber bis zu 50 Prozent betragen.

DiGA Hersteller haben hier die Chance, den Patienten mit Unterstützungsangeboten bei der Einreichung zu helfen und sie zu einer Einlösung der Freischaltcodes zu motivieren . Ab Anfang 2025 kann die Verordnung einer DiGA dann auch per eRezept vorgenommen werden (5) – was den Zugang zur Nutzung zusätzlich vereinfachen wird.

  • Wie können DiGA Nutzer motiviert werden die Applikationen über den gesamten Verschreibungszeitraum zu nutzen?
    Die Umfrage der Barmer hat gezeigt, dass eine nicht unerhebliche Zahl der DiGA-Nutzer (38 %), ihre App-Nutzung vor Ablauf von 90 Tagen beenden (15 % bereits während des ersten Monats) (6). Die fehlende Adhärenz wird zunehmend sowohl durch die Versicherer als auch durch den Gesetzgeber kritisiert. Es wird daher erwartet, dass die DiGA-Hersteller bis Ende des Jahres mit einer Novelle des Gesetzes konfrontiert werden, die eine Erstattung nur dann erlaubt, wenn eine Mindestnutzungsdauer erreicht wird. Es bleibt abzuwarten, in welcher Ausprägung eine Unterstützung der Nutzer, z.B. in Form von Adhärenzprogrammen, in die Zulassungen und Vergütungen einfließen werden .

DiGA Hersteller sollten sich bereits jetzt mit dem Thema Adhärenzunterstützung   auseinandersetzen um eine zukünftigen Kürzung oder Streichung der Erstattung vorzubeugen.

Blick in die DiGA-Zukunft - was kommt auf Hersteller zu?

Es wird mit Sicherheit zu einer Nachjustierung der DiGA-Gesetzgebung kommen müssen, damit DiGA die Rolle als digitale Therapiebausteine besser gerecht werden können. 

DiGA-Hersteller müssen sich stärker mit den Themen Nutzerunterstützung, -begleitung und Adhärenz auseinandersetzen. Gleichzeitig ist das natürlich auch eine Chance für die Hersteller sich frühzeitig durch die Integration und den Einsatz entsprechender Adhärenzlösungen und -Angebote zu differenzieren und bestehende Geschäftsmodelle zu sichern .
 

Quellen:

  1. DiGA-Report – GKV Spitzenverband 
  2. DVG Digitale-Versorgung Gesetz   
  3. HealthOn – Blueprint für Europa  
  4. HealthOn – DiGA-Selbstcheck 
  5. DigiG Digitalegesetz
  6. BARMER DiGA Report 2024 

Autoren des Beitrags

Rainer Herzog

Rainer Herzog is providing advice to healthcare organizations on building and implementing their digital health and patient engagement strategies and offerings. He also serves as a mentor and investor for digital health start-ups.

As a senior healthcare and digital health executive, Rainer possesses well-established experience in driving innovation and building new business.

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