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 21. März 2023

Tag: DiGA

Patientenrolle stärken – USP in Business Modellen digitaler Innovationen

Montag, 13 März 2023 von Ursula Kramer

Wer fordert oder wünscht, dass Patienten aktiv mitwirken an Gesunderhaltung oder Therapie, wer nach mehr Patient Empowerment ruft, muss zuallererst auf die Kapazitäten schauen, die auf Seiten der Patienten vorhanden sind, damit diese das auch tun können, betont Mina Luetkens, Gründerin des Sozialunternehmens patient4digital (1).
Beim Healthcare Shapers Live-Talk hat sie die Stärkung dieser Kapazitäten als Erfolgsfaktor digitaler Innovationen ins Zentrum gestellt, weil sie nicht nur erfolgsversprechend sind in tragfähigen Geschäftsmodellen, sondern auch Schlüssel für den solidarischen, patientenzentrierten Umbau der Gesundheitsversorgung:

  • Digitalkompetenz: Ist diese Kompetenz bei Patienten Voraussetzung oder Teil neuer Geschäftsmodelle rund um Digital Health?
  • Patient Empowerment: Was braucht es, damit Geschäftsmodelle, die Patienten empowern, auch wirtschaftlich erfolgreich werden?
  • Datensouveränität: Wo muss die Hoheit über die Gesundheitsdaten liegen, um nachhaltige Geschäftsmodelle zu etablieren, und wie geht das?

Paradigm of patients must evolve (2)

Die Hoffnungen sind groß, dass Digitalisierung dazu beitragen kann, die Kapazitäten auf Seiten der Patienten viel umfassender als bisher zu stärken. Viele sehen sogar in der Digitalisierung eine nie dagewesene Chance zum echten Paradigmenwechsel, eine Möglichkeit, die Rolle der Patienten im Gesundheitssystem grundlegend neu zu denken. Warum also nicht in Wertschöpfungsmodellen neuer digitaler Gesundheitsservices die Stärkung und Einbeziehung der Patientenkapazität zum entscheidenden Differenzierungsmerkmal machen und Investoren damit überzeugen? Warum nicht besser herausarbeiten, wie und warum digitalisierte Versorgungslösungen neue „Werteströme“ generieren, die maßgeblich vom Patientennutzen gesteuert werden?

Stimme des Patienten muss lauter werden…

Patienten können schon heute mitreden, die Rechtsgrundlagen dafür sind längst in Patientengesetzen geschaffen (3). Schaut man sich jedoch ganz konkret an, wie viel Gewicht ihre Stimme tatsächlich hat und wie sehr sie ganz praktisch, Tag für Tag von Ärzten und Therapeuten in Entscheidungsfindungen einbezogen werden, macht sich Ernüchterung breit, wie Mina Luetkens die gelebte Praxis aus eigenem Erfahren schildert. Wie ernst das Recht auf Autonomie genommen wird, zeigt sich in dem, was man Patienten zutraut, wie man mit ihnen spricht, ob man ihren Schilderungen glaubt, wenn diese nicht zum therapeutischen Erfahrungsschatz der Behandler passen, oder ob diese als psychisch abgetan werden, nach dem Motto „If your symptoms are not in my book, it is in your head.“ (2)

Digitaler heißt nicht automatisch demokratischer

Die Möglichkeiten, sich mitzuteilen, sich zu informieren, einfacher Zugang zu finden zu Expertenwissen und Versorgungsleistungen – all das kann durch Digitalisierung theoretisch verbessert werden und ein neues Rollenverständnis in der Arzt-Patienten-Beziehung fördern. Es kommt allerdings darauf an, wie man den neuen Digitalisierungsrahmen gestaltet, Digitalisierung wird nicht per se die Medizin demokratisieren, sie ruft vielmehr nach mehr Demokratie und Mitbestimmung und nach mehr Solidarität, wie Mina Luetkens in der Diskussion betont.

Weil Patienten in einem digitalisierten Versorgungssystem, anders als zu Zeiten von Papierakten, Behandlungs- und Versorgungsdaten in großen Mengen generieren, und weil diese Daten so erfasst werden, dass man sie teilen, analysieren und nutzen kann, wächst auch die Notwendigkeit, die Rechte der Bürger im Umgang mit diesen Daten weiter auszuweiten (3, 4, 5). Dem „Urheber“ der Gesundheitsdaten muss eine aktive Rolle innerhalb des Datenökosystems zugewiesen werden, denn nur so kann ein dynamisches und sich selbst tragendes Ökosystem entstehen. Damit diese Rolle auch wahrgenommen werden kann, braucht es wiederum entsprechende technische Lösungen, die dies ermöglichen. In einem nachhaltigen Gesundheitsdatenökosystem lässt sich dann Versorgung neu denken und gestalten:

  • Aus den Gesundheitsdaten von Patienten können individualisierte Services und Dienstleistungen in Prävention, Diagnose und Therapie entwickelt werden. Diese können und sollen dem Einzelnen direkt zurückgespielt werden und ihm damit direkt nutzen.
  • Fließen die Gesundheitsdaten aller Bürger in einen großen Gesundheitsdatenraum zusammen, können diese sowohl auf der Ebene der gesamten Solidargemeinschaft als auch für bisher benachteiligte Teil- und Randgruppen neue Erkenntnisse liefern, und die medizinische Versorgung für alle verbessern. Ein solcher Gesundheitsdatenraum wird aktuell als initialer Teil der zukünftigen europäischen öffentlichen Dateninfrastruktur (public data infrastructure) auf den Weg gebracht (6). Dessen Gestaltung erfordert dringend innovative (!) Lösungen im Bereich der Regulierung.

Neue Rollen fordern neue Rechte von Patienten

Im zukünftigen europäischen Gesundheitsdatenraum reden Bürger nicht nur mit, wenn es um ihre medizinische Versorgung geht, sondern auch, wenn es um die Gesundheitsdaten geht, die zur gesundheitlichen Daseinsfürsorge genutzt werden. Das Recht auf Datensouveränität, d. h. Selbstbestimmtheit in der Nutzung dieser Daten, auch das Recht auf Nutzung von Algorithmen, die mit den Daten vieler Patienten entwickelt werden, diese erweiterten Rechte sind Voraussetzung dafür, die Kapazitäten von Patienten freizusetzen. Die Digitalisierung ist also nicht per se der Hebel zur Demokratisierung der Medizin, es kommt darauf an, was wir als Gesellschaft daraus machen, wie wir die Rechte des Einzelnen in diesem digitalisierten Versorgungsumfeld parallel dazu ausweiten, z. B. im Hinblick auf die Datennutzung.

Digitale Soziale Marktwirtschaft: Mit den Daten vieler zur Wertschöpfung für alle

Wer Algorithmen entwickelt mit den Gesundheitsdaten vieler, hat die Pflicht, diese solidarisch an die Gemeinschaft zurückzugeben. Marktteilnehmer treten mit diesen Daten in den Wettbewerb um die besten, nutzenstiftenden Services. Nicht die Daten selbst, sondern die Services, die auf diesen Daten aufsetzen, schaffen neue „Wertströme“ in Geschäftsmodellen, die sich wirtschaftlich tragen und Wachstum generieren, so der Tenor der Diskussion. Wir treten ein in eine neue Ära der digitalen, sozialen Marktwirtschaft. „Daten und Algorithmen sind das Soziale, auf dem sich Wettbewerb um gute Dienstleistungen aufbauen kann.“ Die Gesundheitsdaten bleiben in der Hoheit des Einzelnen, als Teil eines kollektiven Gesundheitsdatenraum schaffen sie Nutzen für die Solidargemeinschaft, damit in Zukunft für alle Qualitätsmedizin zugänglich und bezahlbar bleiben kann.

Neue Rollen erfordern neue Fähigkeiten

Patienten zu befähigen, ihre neuen Rechte zu kennen und zu nutzen, setzt die Mitwirkung und das Umdenken Vieler in Politik, Gesellschaft und Gesundheitswesen voraus. Therapeuten müssen erkennen, dass es nicht nur Heilkunst und Wissen ist, das sie zum Wohle der Patienten einsetzen, sondern dass sie der hippokratische Eid in einer digitalisierten Informationsgesellschaft auch dazu verpflichtet, ihr Wissen mit Patienten zu teilen. Nur dann können Bürger das gesetzlich verbriefte Recht auf Autonomie auch in Gesundheitsfragen leben.

Digital zu mehr Patientenautonomie – ein dickes Brett

Und das Bewusstsein dafür zu schärfen und die Rolle des autonomen Patienten mit erweiterten Rechten und Kapazitäten in einem digitalisierten Gesundheitssystem zu stärken, ist eine großen Aufgabe. patients4digital, das Sozialunternehmen von Mina Luetkens, widmet sich zusammen mit Mitstreitern und Unterstützern genau dieser Aufgabe. Gemeinsam wollen sie die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um die zukünftige Rolle jedes einzelnen zu stärken, so das jeder seine eigene Gesundheitsversorgung selbstbestimmter, selbstwirksamer, autonomer und unabhängiger gestalten kann. Häufig wird im Kontext DiGAs, den neuen digitalen Therapien auf Rezept“, die Frage gestellt: „Was können wir tun, damit Patienten digitale Therapien nutzen?“ Dass sich in dieser Frage ein überkommenes Rollenverständnis zeigt, das weit unter den Möglichkeiten bleibt, die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung für die Stärkung der Ressourcen von Patienten eröffnet, hat die Diskussion im Rahmen des Healthcare Shapers Live Talk mit Mina Luetkens sehr eindrücklich gezeigt. Die Frage, der wir uns stellen müssen, lautet vielmehr: „In welchem (digitalisierten) Versorgungsumfeld müssen DiGas wie umgesetzt werden, damit die Menschen umfänglich von ihnen profitieren können?“.

Wir danken Mina Luetkens, Gründerin von patients4digital für den spannenden Impuls und die lebendige Diskussion. Weiter zu aktuellen Projekten und Aktivitäten von patients4digital.

Quellen

  1. Mina Luetkens, Gründerin von patients4digital
  2. Dave deBronkart. E-patient Dave. https://www.linkedin.com/in/epatientdave/
  3. Patientenrechtegesetz https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/patientenrechtegesetz.html
  4. Patientendatenschutzgesetz (PDSG) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientendaten-schutz-gesetz.html
  5. Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Digitalisierungsstrategie vorgelegt – BMG (bundesgesundheitsministerium.de)
  6. Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS) Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS) (europa.eu)
DatensouveränitätDiGADigitalkompetenzEHDSPatient EmpowermentPDSG
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  • Veröffentlicht in Digitalisierung, Healthcare Shapers LIVE Talk, Patientenorientierung
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Vertical Search – HCP Segmentierung 2.0?

Donnerstag, 12 Januar 2023 von Ursula Kramer
Healthcare Shapers LIVE Talk Beitrag 1: Vertical Search – HCP Segmentierung 2.0

Was auf Webseiten von Ärzten nicht thematisiert wird bzw. als Angebot nicht zugänglich ist, ist auch in der realen Versorgungspraxis nicht existent, so die Hypothese, die dem neuen Segmentierungs- und Targetingansatz des jungen Unternehmens EXARIS Solutions (1) zugrunde liegt. Wenn ein Arzt auf seiner Webseite nicht über Apps auf Rezept spricht, nicht erklärt, was diese digitalen Therapien sind und wie man sie bekommen kann, wird er vermutlich auch keine “Apps auf Rezept” verordnen. Umgekehrt sind Ärzte, die auf der Praxis-Webseite oder in Online-Fach-Publikationen über DiGAs sprechen, z. B. für die Segmentierung und das Targeting von DiGA-Herstellern wichtig und relevant. Sie helfen, Verordner für digitale Therapien zu identifizieren, um sie als Multiplikatoren in Marketing- und Vertriebskonzepten einzubinden.

Einer der Gründer von EXARIS Solutions, Nicholas Rosen (2), war zu Gast beim HCS Live Talk und hat nach einer kurzen Live-Demo sein neues Segmentierungs- und Targeting-Tools mit Experten aus dem erweiterten Netzwerk der Healthcare Shapers diskutiert. Seine langjährige Erfahrung mit Leistungserbringern im Gesundheitsmarkt und die hohe Technik-Expertise in seinem Team hat ihn inspiriert, zusätzlich zu klassischen Ansätzen in Segmentierung und Targeting, mit einer sog. Vertical Search speziell für den Gesundheitsmarkt neue Wege aufzuschließen. Das Unternehmen nutzt dazu frei zugängliche, digitale Quellen z. B. Webseiten von Leistungserbringern, dazu zählen Ärzte der verschiedenen Fachgebiete, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Pflegeeinrichtungen, Apotheken etc.. Die Suche umfasst Therapeuten aus dem niedergelassenen und aus dem stationären Bereich. Die Informationen zu den Leistungserbringern lassen sich feingranular für jeden Suchbegriff bis zum Einzeleintrag auf einer Website filtern.
Im Ergebnis erhalten Kunden verdichtete Informationen zu den Interessensschwerpunkten und Aktivitäten der identifizierten Leistungserbringer (HCP Healthcare Professionals): Wer ist Experte oder möglicher Verordner in einem bestimmten Indikationsgebiet oder für einen bestimmten, z. B. digitalen Service? Die Antworten helfen sowohl Startups als auch etablierten Unternehmen der Life Science Branche, ihre Ressourcen für Marketing und Vertrieb zielgerichteter einzusetzen.

Segmentierung & Targeting mit Vertical Search – Spannende Use Cases

Beim HCS Live-Talk hat Nicholas Rosen, einer der Gründer von EXARIS Solutions live demonstriert, wie das Segmentierungs- und Targeting-Tool funktioniert und mit Experten aus der Gesundheitswirtschaft diskutiert, ob und wenn ja wie, Unternehmen diesen neuen Weg nutzen können:

Health Startups – smarte Vertriebsstrategien entwickeln

Kunden, die ihre digitalen Services oder Produkte im Gesundheits-Markt platzieren möchten, können mit Hilfe der Vertical Search identifizieren, welche Ärzte oder anderen Leistungserbringer als potentielle Verordner oder als Multiplikatoren in Fragen kommen, insbesondere spannend, wenn ganz neue Märkte entwickelt werden müssen. Diese Informationen lassen sich regionalisiert ausspielen und z. B. von DiGA-Herstellern direkt in der Zielgruppenansprache in Marketing und Vertrieb nutzen.

Pharma- & Medtech-Unternehmen – neue Kundengruppen erschließen

In der Launch-Phase neuer Produkte lassen sich die noch nicht vom Außendienst besuchten Ärzte, z. B. mit der Vertical Search vorselektieren, dazu werden z. B. auch Informationen zur „Digitalen Readyness“ dieser HCPs genutzt, so dass digital-affine Ärzte identifiziert werden können, die besser ansprechbar sind über digitale Touchpoints in Multi-Channel-Engagement-Konzepten. Aus den digitalen Reaktionsdaten der potentiellen Interessenten für ein Produkt lässt sich eine Liste präselektierter Ärzte generieren, die zur weiteren Bearbeitung an den Außendienst übergeben werden kann.

Krankenkassen – Versicherten Zugang zur digitalen Gesundheitsversorgung erleichtern

Mit einer Arzt-Suche, die auf der Vertical Search basiert, können Versicherte in ihrer Region die Leistungserbringer besser finden, die z. B. die elektronische Patientenakte ePA nutzen, die über Video-Sprechstunden erreichbar sind, mit denen sie Termine online vereinbaren können oder die Apps auf Rezept verordnen. Krankenkassen können mit einem solchen Angebot die digitale Gesundheitskompetenz ihrer Versicherten stärken, gemäß SGB V § 20 k haben sie seit einigen Jahren den gesetzlichen Auftrag dazu. Denn um digitale Innovationen in der Gesundheitsversorgung nutzen zu können, muss ein Versicherter die Leistungserbringer finden, die diese Tools kennen und einsetzen können. Und Arztportale, wie z. B. Jameda, bieten Patienten solche Suchmerkmale nicht.

Recuiter – schneller die richtigen Spezialisten für Projekte finden

Auch das Auffinden von Leistungserbringern mit ganz bestimmten Expertisen, die für Advisory Boards oder Projekte gesucht werden, unterstützt die Vertical Search, die schnell relevante und valide Suchtreffer liefert.

Quellen

  1. EXARIS Solutions – Vertical Search
  2. Nicholas Rosen – LinkedIn Profil

Beim nächsten HCS Live-Talk dabei sein?

Unsere HCS Live-Talks – einmal im Monat, 60 Minuten – bieten die Chance, sich mit Experten zu vernetzen und auszutauschen, oder selbst eine innovative Idee oder ein Produkt zur smarten Nutzung von Daten im Healthcare Kontext einzubringen. Gerne direkt anmelden oder bei Fragen Günther Illert, Dr. Ursula Kramer oder Brigitte Lippmann aus dem Netzwerk kontaktieren. Die Teilnahme an den HCS Live Talks ist kostenlos.

App auf RezeptDiGAHCS Live TalkSegmentierungTargetingVertical Search
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  • Veröffentlicht in Digitalisierung, Healthcare Shapers LIVE Talk
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Datenschutz in Gesundheits-Apps: Hersteller & Nutzer in der Verantwortung!

Mittwoch, 27 Mai 2020 von Ursula Kramer

Das Thema Datenschutz und Datensicherheit ist für die Akzeptanz digitaler Innovationen sowohl bei Patienten als auch bei Ärzten und Krankenkassen sehr wichtig. Im Digitale Versorgung-Gesetz (DVG), das u. a. digitalen Gesundheitsanwendungen den Weg freimachen will in die Regelversorgung, spiegelt sich das auch in der Gewichtung des Fragenkatalogs, den Anbieter von digitalen Gesundheitsanwendung für die vorläufige Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis beantworten müssen: 95 von 133 Fragen betreffen die Themen Datenschutz und Datensicherheit (1). Ende Mai sollen die ersten Anträge auf Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM gestellt werden können. Aus diesem Anlass: Drei Fragen von Dr. Ursula Kramer an die Datenschutzexpertin Natalya Spuling. Beide sind Partnerinnen im Netzwerk der Healthcare Shapers.

Apps, die im DiGA-Verzeichnis gelistet werden, sind „wasserdicht“ was den Datenschutz anbelangt? Kann man das so sagen?

Das ist sicher eine Intention, die das BfArM bei der Ausgestaltung der Rechtsverordnung zum Digitale Versorgung-Gesetz verfolgt hat: Denn die Regeln für Anbieter einer Gesundheits-App (DiGA), die auf Rezept verordnet werden kann, sind streng.

Hohe Auflagen für DiGA-Anbieter: Lässt sich das an Beispielen konkretisieren?

Wenn App-Anbieter Daten einholen, brauchen sie gem. § 4 DiGaV in jedem Fall eine Einwilligung des Versicherten für die Verarbeitung der Gesundheitsdaten gem. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Diese Einwilligung ist streng zweckgebunden, Es gibt überhaupt nur drei Zwecke, warum der Hersteller mit einer DiGA Gesundheitsdaten verarbeiten darf.

  1. Um den in der Zweckbestimmung der digitalen Gesundheitsanwendung definierten bestimmungsgemäßen Gebrauch zu ermöglichen. DiGAs sind allesamt Medizinprodukte mit einer Zweckbestimmung, die sich auf die Diagnose oder Therapie von Erkrankungen bezieht. Beispiel: Ein Patiententagebuch für Diabetiker darf Daten erfassen, um den Verlauf z. B. von Blutzuckerwerten anzeigen und auswerten zu können.
  2. Um mit diesen Daten den Nachweis sog. positiver Versorgungseffekte zu erbringen, d. h. zu zeigen, dass der Einsatz der App mit einem Nutzen für den Patienten verbunden ist. Das geschieht im Rahmen der Erprobungsphase nach § 139e Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nach der vorläufigen Listung ins DiGA-Verzeichnis.
  3. Um für Vereinbarungen mit Kostenträgern nach § 134 Absatz 1 Satz 3 SGB V die erforderlichen Nachweise zu erbringen, z. B. zu zeigen, dass die App, die auf Kosten der Krankenkassen vom Arzt verordnet worden ist, auch nachhaltig genutzt wird

Das Tracking der Nutzungsdaten ist bei Apps weit verbreitet. Wie ist das bei DiGAs?

Will der DiGA-Anbieter dauerhaft Daten zur Nutzung der App auswerten, um z. B. deren technische Funktionsfähigkeit sicherzustellen, die Nutzerfreundlichkeit einzuschätzen und damit seine digitale Gesundheitsanwendung weiterzuentwickeln –  braucht er dazu nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 DiGaV eine zusätzliche Einwilligung des Nutzers. Diese Einwilligung der Nutzer muss den Anforderungen der DSGVO (Art. 6 Abs. 1 lit a, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) genügen. Mein Tipp: Am besten baut der DiGa-Anbieter entsprechende Einwilligungstexte in die App ein und lässt die Nutzer z.B. durch Aktivierung einer Check-Box einwilligen. Wichtig ist, dass die jeweilige Einwilligung zu Nachweiszwecken datenschutzkonform dokumentiert ist.

Wenn man an die Nutzer denkt: Können diese einer DiGA in Sachen Datenschutz blind vertrauen?

DiGAs sind regulierte Medizinprodukte und unterliegen damit einer gewissen behördlichen Kontrolle, was nicht heißt, dass die Einhaltung der Datenschutzanforderungen bei jeder DiGA aktiv geprüft wird, der Anbieter muss allerdings die Einhaltung der Datenschutzanforderungen versichern. Das entbindet den Patienten jedoch nicht seiner Verantwortung: Grundsätzlich sollte sich jeder Nutzer den Einwilligungstext sowie die Datenschutzhinweise / Datenschutzerklärung des Anbieters durchlesen. Vor der Eingabe der eigenen Gesundheitsdaten ist es wichtig, zu verstehen, wohin und an wen welche Daten fließen, d. h. zu wissen, ob die eigenen Daten z. B. in ein Drittland übermittelt werden. Wer das nicht will, sucht sich besser eine andere App von einem anderen Anbieter.

Natalya, Danke für das Gespräch!

Natalya Spuling, Expertin für Datenschutz im Gesundheitswesen, und Dr. Ursula Kramer, DiGA-Expertin und Betreiberin der Qualitätsplattform für GesundheitsApps HealthOn, sind Partnerinnen im Netzwerk der Healthcare Shapers. Sie teilen ihr Wissen regelmäßig bei Vorträgen und Webinaren für Leistungserbringer, Krankenkassen und Anbieter digitaler Medizinprodukte.

Anlass für dieses Interview ist das Webinar am 27.05.2020, bei dem Natalya Spuling das Thema Datenschutz in Gesundheits-Apps beleuchtet. https://www.pridatect.de/webinar/gesundheits-apps-datenschutz/

Quellen: Rechtsverordnung DiGAV 20.04.2020

DatenschutzDiGAGesundheits-Apppositive VersorgungseffekteRechtsverordnung DiGAV
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Durchblick in Sachen App auf Rezept?

Freitag, 24 April 2020 von Ursula Kramer
Durchblick in Sachen App auf Rezept?

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und die vor kurzem verabschiedete Rechtsverordnung (1) macht den Weg frei für Digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept (DiGA). Die Ausgestaltung der grundsätzlichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen an DiGAs ist mit der Veröffentlichung des BfArM-Leitfadens (2) nun festgelegt. Digitale Innovationen können nun unter Umgehung des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) innerhalb von 12 Monaten in einem verkürzten Verfahren – dem sog. Fast Track – neue Bausteine in der Regelversorgung werden. Beim DiGA Summit des Health-Innovation-Hubs – hih-2025 (3), wurde die Eckpunkte des neuen Gesetzes und des DiGA-Leitfadens vorgestellt. Über 1.500 Teilnehmer haben die Gelegenheit genutzt, ihre Fragen zu stellen. Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) haben bereits 200 Hersteller ihr Interesse an einer Antragstellung auf Listung im DiGA-Verzeichnis.

Nach dem DiGA-Summit ist vieles klarer

Was genau ist eine DiGA, denn anders als das diese Abkürzung vielleicht suggerieren mag, ist nicht jede digitale Gesundheitsanwendung per se eine DiGA. Nur ein kleiner Teil dieser Anwendungen erfüllt die formalen Voraussetzungen für eine Listung und für den Zugang zur Regelversorgung im sog. Fast Track Verfahren. Auch welche Selbstangaben vom Hersteller verlangt werden beim ausschließlich digitalen Antragsverfahren zur Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis und wie der Prüfprozess beim BfArM ablaufen soll, liegt nun konkret auf dem Tisch.

Offene Fragen und Unsicherheit bleiben: Wie gelingt der Nutzennachweis?

Etwas mehr Kreativität und Spielraum bei der Interpretation der im Leitfaden definierten Anforderungen verlangt das BfArm den Herstellern beim methodischen Nachweis der positiven Versorgungseffekte ab. Dieser Nachweis ist für eine dauerhafte Listung im DiGA-Verzeichnis erforderlich. Vorab braucht es ein plausibles Evaluationskonzept, das der Hersteller mit dem Antrag einreichen muss. Dann hat er 12 Monate Zeit, um die erforderlichen Daten zu generieren. Für jeden Versorgungseffekt und jede Indikation, die über die Zweckbestimmung der als Medizinprodukt zertifizierten Gesundheitsapp abgedeckt sein muss, ein Studiennachweis! Das klingt nach hoher Komplexität… Und jeder, der sich mit Statistik auskennt, weiß, wie viele Probanden man braucht, um Effekte, insbesondere wenn diese klein sind, überzeugend nachweisen zu können. Bei einer komplexen Intervention, wie einer digitalen Anwendung, spielen außerdem viele Einflussgrößen mit ins Ergebnis: Die Arzt-Patienten-Interaktion, die Vorerfahrung von Patienten mit Apps, die Gesundheitskompetenz. Man darf gespannt sein, wie überzeugend die Datenbasis für die gelisteten DiGAs nach 12 Monaten sein wird.

Die heißen Eisen – beim DiGA-Summit ausgeklammert!

Natürlich ist der schnelle Zugang zu einem Markt mit 73 Mio. Versicherten verlockend, vorausgesetzt, die zu erzielenden Preise stehen in einem guten Verhältnis zu den Kosten und Pflichten, die mit einer Listung im DiGA-Verzeichnis auf die Hersteller zukommen: Hohe Kosten für die Zertifizierung einer digitalen Gesundheitsanwendung als Medizinprodukt, Gebühren für die Beratungen bei BfArM sowie für die Antragstellung, Kosten für die Produktüberwachung und große Dokumentationspflichten nach der Listung. Dazu kommt die Unsicherheit, welche Veränderungen an einer App die erneute Antragstellung zur Folge haben, d. h. wie eng das BfArm das regulatorische Korsett schnüren wird? Orientiert es sich an den Regularien der MDD für „wesentliche Änderungen“? In diesem Punkt hält sich das BfArM noch bedeckt.

Zeitplan: Listung der ersten DiGA im August 2020?

  • Der Leitfaden vom BfArm zur Rechtsverordnung kann noch bis 26.04.2020 kommentiert werden.
  • Zu ersten Beratungsgespräche beim BfArm können sich Hersteller ab 5. Mai 2020 anmelden.
  • Die ersten Anträge auf Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis können Mitte Mai gestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt steht das Antragsformular auf der Website beim BfArM bereit, so dass die formalen Voraussetzungen für das digitale Antragsverfahren geschaffen sind.
  • 3 Monate hat das BfArM dann maximal Zeit für die Prüfung der Anträge, d. h. die Prüfung der Selbstangaben des Herstellers auf Vollständigkeit sowie für den Plausibilitätscheck zum Nachweis positiver Versorgungseffekte.
  • Voraussichtlich im August 2020 wird das DiGA-Verzeichnis dann mit der Listung der erste DiGA an den Start gehen, die dann auch vom Arzt verordnet oder von der Krankenkasse nach Prüfung der Indikationsstellung erstattet werden kann. Vermutlich wird es eine vorläufige Listung sein. Denn nur wenige DiGA-Anwärter werden bereits bei Antragsstellung die klinische Wirksamkeit in überzeugenden Vergleichsstudien nachweisen können (4).
  • Wesentliche Änderungen an der gelisteten DiGA müssen beim BfArM angezeigt werden und erfordern u. U. eine erneute Antragstellung, wenn z. B. die Zweckbestimmung des digitalen Medizinprodukts verändert wird. Welche Änderungen vom BfArM als „wesentliche Änderungen“ eingestuft werden, dazu soll es eine orientierende Checkliste für Hersteller geben, die das BfArM spätestens zur Veröffentlichung des DiGA-Verzeichnis bereitstellen will (5).

Fazit:

Der erste Schritt ist getan. Für alle Digital Health Pioniere sind die Rechtsverordnung und der DiGA-Leitfaden große Meilensteine, auf die wir lange hingearbeitet haben. Doch die Nutzung digitaler Tools und die Einbeziehung von den mit DiGAs generierten Daten, ist ein gigantischer Change Prozess, der Rollen, Aufgaben und Anforderungsprofile stark verändern wird. Wenn alle Akteure ihren Gestaltungswillen und ihren Mut zur Veränderung auf ein verbindendes Ziel ausrichten, dann kann etwas Großes gelingen: Die Optimierung der Patientenversorgung mit digitalen Tools als neue Bausteine in der Regelversorgung.

Weitere Infos zum Thema: DiGA-Verzeichnis: Zugang zu 73 Mio. Versicherten und hoher Aufwand für DiGA-Hersteller

Dr. Ursula Kramer

Autorin:

Der Weg in die Regelversorgung über das DiGA-Verzeichnis ist eine Option für Hersteller Digitaler Gesundheitsanwendungen. Ob dieser Weg zu einer digitalen Anwendung oder einem Unternehmen passt, welche anderen Optionen es gibt und welche spezifischen Vor- und Nachteile dabei abzuwägen sind, dazu berät Dr. Ursula Kramer, Partnerin im Netzwerk der Healthcare Shapers, CEO sanawork und Digital Health Pionierin der ersten Stunde, Unternehmen der LifeScience und MedTech Branche.

Quellen:

  1. https://hih-2025.de/wp-content/uploads/2020/04/DiGAV_RefE.pdf  
  2. https://hih-2025.de/wp-content/uploads/2020/04/DiGA-Leitfaden_2020.pdf
  3. https://hih-2025.de/virtueller-diga-summit-agenda-frageseite-dokumente-livestream/
  4. Marktstudie CE-zertifizierte Medizin-Apps 7/2019 https://www.healthon.de/marktstudien/2019/07/medizin-apps-ce
  5. Antwort BfArM am 23.04. auf Frage von HealthOn s. Twitter-Account https://twitter.com/UrsulaKramer12
BfArM LeitfadenDiGADVGFast Trackpositive VersorgungseffekteRechtsverordnung DiGAV
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