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 31. Januar 2023

Category: Patientenorientierung

Digitale Reife von Krankenhäusern messen: Objektiv, schnell & ressourcensparend?

Montag, 30 Januar 2023 von Ursula Kramer
Digitalen Reifegrad von Krankenhäusern messen Objektiv, schnell & ressourcensparend?

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll die stationären Einrichtungen fit machen für die digitalisierte Versorgung – mehr Qualität, höhere Effizienz, größerer Nutzen für Patienten und Zuweiser durch bessere Nutzung von Behandlungs- und Prozessdaten. Es steht viel Geld im Raum: 4.3 Mrd. Euro umfasst der Fördertopf des Krankenhauszukunftsfonds. Da liegt es auf der Hand, dass der Gesetzgeber wissen will, ob der Einsatz der Mittel in den Häusern zu den gewünschten Ergebnissen führt. Der DigitalRadar (1), von hochkarätigen Experten als Messinstrument entwickelt, soll genau das tun – die Digitalisierungsfortschritte der stationären Einrichtungen qualitativ und quantitativ erfassen und strategische Hilfestellung sein, um Digitalisierungslücken zu erkennen und zu schließen und den digitalen Reifegrad von Krankenhäusern im internationalen Vergleich einzuordnen.

Steckbrief DigitalRadar

  1. Auftraggeber: Bundesministerium für Gesundheit BMG
  2. Konsortiums: inav GmbH, HIMSS Europe GmbH, Lohfert & Lohfert, RWI – Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung, Universität St. Gallen – School of Medicine, HIMSS, Inc., Prof. Dr. Sylvia Thun: Entwicklung des Messinstruments und Durchführung der Datenerhebung und Evaluation zur Erfassung des Digitalen Reifegrades von Krankenhäusern: Beauftragung Mai 2021
  3. Pilotphase: 19.08.2021 – 8.09.2021
  4. Datenerhebung: 30.06.2021 (t1) und 30.06.2023 (t2)
  5. Datenerhebungsphase (t1):
    • 5.10.2021: Start der Datenerhebungsphase – Selbsteinschätzung durch die Häuser
    • 17.12.2021: Ende der 1. Datenerhebungsphase

Zwischenbericht

Beschreibung der Entwicklung des Messinstrumentes „DigitalRadar“, Durchführung der ersten Messung (t1), Ergebnisse der ersten Datenerhebung (2):

  • Teilnehmer: 1.624 Krankenhäuser – Verpflichtende Teilnahme für alle Häuser, die Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds beantragen
    • Durchschnittlicher DigitalRadar Score: 33,3 von 100 Punkten.
      • 70 % zwischen 23 und 44 Punkten.
      • Größere Häuser sind besser digitalisiert als kleine.
      • Vergleichbar stehen auch die Krankenhäuser in den USA, Australien, Kanada (Ontario) noch sehr am Anfang ihrer digitalen Transformation
    • In welcher Dimension schneiden die Häuser am besten ab?
      • Struktur und Systeme
    • In welcher Dimension ist die digitale Reife am geringsten?
      • Patientenpartizipation und Telehealth (private Häuser schneiden hier besser ab!)

Drei Fragen an Dr. Oliver Wagner:

Dr. Oliver Wagner (3), Chirurg und international angesehener Experte für Innovations- und Prozessmanagement im stationären Bereich ist Partner der Healthcare Shapers. Er hat sich intensiv mit dem DigitalRadar beschäftigt, mit dem Verständnis und der Vision von Digitalisierung im Krankenhaus und dem Mehrwert und den Herausforderungen des DigitalRadars im Hinblick auf die KHZG-Förderung.

1. Digitalisierungsfortschritt der Krankenhäuser messen – Wie gut gelingt das im DigitalRadar?

Weil fast jedes Haus Mittel aus dem Fonds beantragt hat, machen fast alle Einrichtung in Deutschland mit an diesem Evaluationsprojekt (n=1.624), und das ist sehr zu begrüßen. In sieben verschiedenen Dimensionen (s. Zwischenbericht) geben die Verantwortlichen der Häuser ihre Einschätzung ab, wo sie zum Zeitpunkt der Erhebung in Sachen Digitalisierung stehen. Der Zwischenbericht mit Ergebnissen der ersten nationalen Reifegradmessung deutscher Krankenhäuser im umfassend und zeigt: Es ist noch viel zu tun. Die Häuser stehen ganz am Anfang mit ihren Digitalisierungsbemühungen. Daher liegt ihr Fokus noch stark auf der internen digitalen Strukturqualität – ob und wie schnell sich dadurch Veränderungen für Patienten oder auch für die Zuweiser im praktischen Versorgungsprozess zeigen werden, bleibt offen. Das Reporting der Häuser im Rahmen der ersten Datenerhebung des DigitalRadars läuft ganz klassisch über Fragebögen und bindet immense Ressourcen, d. h. Zeit und Geld, sowohl durch die Erhebung in den Häusern als auch von Seiten des Konsortiums, das die Vollständigkeit und Richtigkeit der Datenerfassung durch mehrfache Validierungsschleifen sicherstellen will.

2. Digitalen Reifegrad standardisiert erfassen: Wo sind die Knackpunkte?

Die Daten im DigitalRadar sind subjektive Einschätzungen der Verantwortlichen in den Krankenhäusern, die digitale Projekte organisatorisch vorantreiben, das sind in erster Linie die Mitarbeiter aus den IT-Abteilungen. Diese „digitale Nabelschau“ birgt Gefahren. Wenn die in der Patientenversorgung eingebundenen Ärzte und Pflegekräfte kaum mitwirken an der Datenerhebung, wird es schwierig mit der späteren Akzeptanz der Digitalisierungsschritte in den Häusern, die aus den Befragungen abgeleitet werden. Und wenn die Stimme der Patienten und die der zuweisenden Ärzte nicht berücksichtigt wird, läuft man Gefahr, den Digitalisierungsfortschritt an den Patienten vorbeizuentwickeln. Es könnte sein, dass man zu spät merkt, wenn die Needs und Pains der Nutzer nicht adäquat adressiert werden. Weil die Digitalisierung in den Häusern noch ganz am Anfang steht, ist die Expertise für die subjektive Einschätzung im Rahmen der Datenerhebung vielleicht objektivgesehen gar nicht vorhanden, externe Beratungsexpertise hat jedenfalls nur jedes fünfte Haus eingeholt (2).

3. Ressourceneinsatz – Datenverzerrung – Befragungs-Bias? Gibt es bessere Alternativen zur Erfassung des digitalen Reifegrades von Krankenhäusern?

Wir brauchen sehr früh in den Parametern, mit denen wir Digitalisierungsfortschritt in der stationären Versorgung messen, die Perspektive derjenigen, für die wir diese Digitalisierung vorantreiben: Das sind die Patienten. Was kommt dort an? Natürlich ist die Basis von Veränderungen die digitale Strukturqualität. Sie ist jedoch kein Selbstzweck, sondern eine Chance, Prozesse nicht nur zu digitalisieren, sondern sie so zu verändern, dass die Transparenz für und die Partizipation von Nutzern verbessert werden.

Smart, schnell und objektiv den nutzenstiftenden Digitalisierungs-Impact zu erfassen, das ist unser Vorschlag. Wir präferieren eine externe, objektivierbare Sicht auf den Fortschritt, den eine digitalisierte Gesundheitsversorgung im stationären Bereich eröffnet. Auch wenn sich mit diesem Ansatz anfänglich vermutlich ein düsteres Bild zeigen wird, weil Häuser kaum Möglichkeiten für Patienten und Zuweiser bieten, von digitalen Infrastrukturen zu profitieren. Trotzdem sollten wir bei der Messung des digitalen Reifegrades eines Hauses über die Zeit erfassen, wie viel einfacher es wird – getriggert durch die Digitalisierungsmaßnahmen der Häuser – Daten einzusehen, zu teilen, oder sich als Patient partizipatorisch in Versorgungsprozesse einzubringen. Wie viel besser fühlen sie sich versorgt durch die Nutzung digitaler Tools, die ihnen die Häuser bereitstellen. Wie schätzen sie das Angebot ein in der Vorbereitung ihres Klinikaufenthaltes, in der Zeit auf Station, im Entlassmanagement? Wie viel einfacher, wie viel besser wird die Kommunikation mit Pflege und ärztlichem Personal, was tut sich in der Übergabe vom stationären in den ambulanten Bereich? Wie viel besser funktioniert die Absprache zwischen Klinik und versorgendem Hausarzt?

Das Interview mit Dr. Oliver Wagner führte Dr. Ursula Kramer, Digital Health Expertin (4) und Mitglied im Managementboard der Healthcare Shapers (5).
Weiterführende Insights von Dr. Oliver Wagner zur Erfassung des digitalen Reifegrades im Bericht auf MedtecOnline (6).

Quellen:

  1. DigitalRadar: Projektwebsite https://www.digitalradar-krankenhaus.de/
  2. Zwischenbericht: Ergebnisse der ersten nationalen Reifegradmessung deutscher Krankenhäuser https://www.digitalradar-krankenhaus.de/download/220914_Zwischenbericht_DigitalRadar_Krankenhaus.pdf
  3. Dr. Oliver Wagner https://www.healthcareshapers.com/portfolio/wagner-oliver/
  4. Dr. Ursula Kramer HealthOn Qualitätsplattform für Gesundheits-Apps
  5. Healthcare Shapers Managementboard
  6. Dr. Oliver Wagner und Prof. Dr. Claudia Doblinger (MedtecOnline): Bewertung der digitalen Reife in deutschen Krankenhäusern – objektiv machbar?
DigitalisierungDigitalRadarKHZGKrankenhauszukunftsgesetz
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EU AI Act – für eine bessere digitale Welt?

Donnerstag, 12 Januar 2023 von Ursula Kramer
Healthcare Shapers LIVE Talk: EU AI Act – für eine bessere digitale Welt?

Der neuen EU AI Act (1) ist mehr als eine weitere Richtlinie, die das regulatorische Korsett für Unternehmen der Life Science- und MedTech-Branche einschnürt. Diese EU AI Act läutet, nach Einschätzung von Kevin Schawinski (2), Gründer der Modulos AG (3) und Experte für die Datenqualität von KI-Anwendungen, einen Shift ein hin zu einer vollkommen neuen Daten-Philosophie, so der Tenor beim HCS Live-Talk der Healthcare Shapers. Warum ist das so, und was heißt das für Unternehmen aller Branchen, die automatisierte Entscheidungssysteme entwickeln und nutzen möchten?

Es geht im Kern um den Schutz der Bürger. Denn automatisierte Entscheidungssysteme können Leben und Gesundheit maßgeblich beeinflussen, wenn aus großen Datenmengen mit Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) und des Maschinellen Lernens (ML) Empfehlungen abgeleitet werden, z. B. medizinische Diagnosen, die Eignung für Jobs, die Kreditwürdigkeit von Bürgern und Unternehmen etc.. Und die EU denkt dabei durchaus groß: Sie will mit dem EU AI Act den Grundstein legen für eine „bessere“, digitale Welt – auch außerhalb der EU.

„Faire“ KI-Anwendung – bessere, digitale Welt?

KI-Anwendungen sollen überall auf der Welt und in allen Lebensbereichen – Gesundheit, Finanzen, Infrastruktur und Bildung – die bürgerlichen Grundrechte wahren. Keine Bevölkerungsgruppe soll durch die Nutzung automatisierter, KI-gestützter Entscheidungssysteme benachteiligt werden. Das ist ein großer Anspruch, der den vielen Chancen und den großen potenziellen Risiken dieser neuen Anwendungen Rechnung tragen und der den Grundstein legen soll für Vertrauen und Akzeptanz in diese Systeme.

Für Entwickler heißt das: Wer KI-Systeme trainiert, muss dies mit Daten tun, die die höchstmögliche Qualität aufweisen, die valide sind, alle relevanten Bevölkerungsgruppen einschließen und Ergebnisse erzeugen, die mit den Grundrechten von EU-Bürgern vereinbar sind. Die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung dieser Standards sind bereits im Entwicklungsprozess zu dokumentieren und bei unangekündigten Audits den Nationalen AI Regulatoren ggfls. offenzulegen, sonst drohen empfindliche Strafen.

KI – keine Spielwiese für Entwickler

Was bezweckt die EU damit? KI-Systeme sollen keine Spielwiese für Entwickler werden, denn die Gefahr ist viel zu groß, das Vertrauen in diese zukunftsweisenden Technologien zu verspielen. Deshalb wird Data Science grundsätzlich reguliert, wenn KI-Anwendungen mit „hohem Risiko“ entwickelt werden. Was „hohes Risiko“ genau bedeutet, bleibt gesetzgeberisch absichtlich vage, um Hersteller grundsätzlich für die hohen Anforderungen an die Qualität der verwendeten Daten zu sensibilisieren, auch wenn weniger risikobehaftete KI-Anwendungen entwickelt werden. Wer KI-Methoden in der Entwicklung von Produkten und Services nutzt, muss zeigen, dass er die Risiken sorgfältig analysiert hat und den Kontext umfassend einschätzen kann, in dem z. B. automatisierte Entscheidungshilfen genutzt werden. Fragen zur möglichen Verzerrung von Daten (Bias), zu potenziellen Störgrößen, die unliebsames “Grundrauschen” (Noise) verursachen, sowie zur Respräsentativität (Repräsentanz) der Daten muss der Hersteller überzeugend beantworten können. Potenzielle Risiken, die sich aus der KI-Anwendung für Bürger ableiten, müssen eingeschätzt und durch entsprechende Maßnahmen mitigiert werden können. Denn die Anwendungen sollen diskriminierungsfrei funktionieren, bei Frauen ebenso gut, wie bei Männern, unabhängig von Alter oder Hautfarbe, Bildungsstatus, Einkommen etc.

Damit ist der EU AI Act nach Einschätzung des Experten für Data-centric AI – Kevin Schawinski – nicht die Bremse, die durch hohe Regulierungshürden Innovation abwürgt. Vielmehr setzt dieser zukunftsweisende EU AI Act die schützenden Rahmenbedingungen, damit KI-Anwendungen ihre Potentiale zum Nutzen aller Bürger entfalten können. Der EU AI Act hat nach Einschätzung von Kevin Schawinski das Potential, als globaler Standard weltweit exportiert zu werden, wie die Europäische Datenschutzgrundverordnung. Die GDPR hat sich als Qualitätsstandard etabliert, der in globalen Märkten akzeptiert wird und als Gütesiegel für den Schutz der persönlichen Daten der Anwender gilt. Der EU AI Act kann der nächste Exportschlager werden und einen Beitrag leisten für „faire“ KI-Anwendungen in einer besseren, digitalen Welt.

Quellen:

  1. EU AI Act – Artificial Intelligence Act: Council calls for promoting safe AI that respects fundamental rights, Press Release Dec 2022
  2. Kevin Schawinski. LinkedIn Profile
  3. Modulos AG, Zurich. Data-centric AI enterprise platform that helps to find the errors, noise and bias in data so fairer and better AI can be built even faster.

Beim HCS Live Talk dabei sein?

Die HCS Live-Talks – einmal im Monat, 60 Minuten – bieten die Chance, sich mit Experten zu vernetzen und auszutauschen, oder selbst eine innovative Idee oder ein Produkt zur smarten Nutzung von Daten im Healthcare Kontext einzubringen. Gerne direkt anmelden oder bei Fragen Günther Illert, Dr. Ursula Kramer oder Brigitte Lippmann aus dem Netzwerk kontaktieren. Die Teilnahme an den HCS Live Talks ist kostenlos.

AIArtifical IntelligenceEU AI ActKIKünstliche Intelligenz
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Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) – Mehr Datenschutz für Patienten?

Mittwoch, 25 März 2020 von Natalya Spuling
Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) – Mehr Datenschutz für Patienten?

Seit Jahren befindet sich deutsche Gesundheitsbranche im digitalen Wandel und sieht sich vor große Herausforderungen gestellt. Der 141-seitige Entwurf des neuen PDSG will den Rechtsrahmen schaffen,  damit digitaler Fortschritt in der Patientenversorgung mit den persönlichen Datenschutzrechten von Patienten vereinbar wird. Was bei der Gestaltung des DVG (Digitale Versorgungsgesetz) zu erheblichen Bedenken der Datenschützer geführt hat, wurde zunächst ausgeklammert und jetzt im PDSG geregelt: Die Rahmenbedingungen für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) und auch die Rahmenbedingungen des durch das GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) eingeführten eRezeptes. Es sollen klare Regeln für Datenschutz und Datensicherheit in der Telematikinfrastruktur geschaffen werden. Dass es dem Gesetzgeber damit ernst ist, zeigen die hohen Bußgelder von bis zu 250.000 € bei Zuwiderhandlungen.

Zugang zur Gesundheitsversorgung – einfacher & sicherer

Der Patient soll künftig einen nutzerfreundlichen und datenschutzrechtlich sicheren Zugang zu digitalen medizinischen Leistungen erhalten, die ortsunabhängig über mobile Endgeräte oder Desktops genutzt werden können. Ziel soll es sein, dass jeder Patient unabhängig von seinem Wohnort von einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung profitieren kann, ohne dass dabei sensible Gesundheitsdaten unberechtigten Zugriffen ausgesetzt werden.

Kernstück des PDSG – Datennutzung innerhalb der ePA

Was bereits geregelt ist: Jeder Versicherte hat ab Januar 2021 einen Rechtsanspruch auf eine ePA, die Nutzung bleibt freiwillig.
Mit dem PDSG werden nun die Details der Nutzung konkretisiert:

  • Der Patient alleine entscheidet über seine Gesundheitsdaten und wer darauf zugreifen darf.
  • Nach Zustimmung erhalten Ärzte den Zugriff auf die ePA und sollen auch die Erstbefüllung dieser Akte, z. B. mit Behandlungsdaten und Daten aus Apps und Wearables des Patienten, vornehmen. Das Befüllen der ePA soll eine ärztliche Honorarleistung sein.
  • Die 2021 eingeführte ePA wird nur eine vorläufige Version sein. Sie hat zum Start einen bedeutenden Schwachpunkt, denn der Versicherte kann nur nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip entscheiden, wem er Zugriff erteilt, d. h. die Freigabe betrifft die (gesamten) Gesundheitsdaten des Patienten, die auf der ePA gespeichert sind.
  • Erst ab 2022 kann der Patient für einzelne Daten und Dokumente festlegen, welcher Arzt sie einsehen kann, wie lange sie gespeichert und wann sie gelöscht werden.
  • Dann wird es auch möglich sein, über ein mobiles Endgerät (Smartphone oder Tablet) auf die ePA zuzugreifen. Auch die Überweisungen zum Facharzt sollen durch elektronische Übermittlung erfolgen können. Patienten ohne mobile Endgeräte, erhalten diese von ihrer Krankenversicherung.
  • Bei einem Krankenkassenwechsel können Patienten ihre Gesundheitsdaten aus der ePA übertragen lassen.
  • Ab 2023 wird Patienten die Möglichkeit eingeräumt, ihre Daten aus der ePA als freiwillige Datenspende zu Forschungszwecken zur Verfügung zu stellen. Durch Nutzung dieser Daten unter Anwendung neuer Methoden des maschinellen Lernens und der Künstlichen Intelligenz wird ein großer Innovationsschub erwartet in der Prävention, Diagnose und Therapie von Erkrankungen. Die Forschungsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen sollen keine Einsicht in diese Daten bekommen, was den Forschungsstandort Deutschland im internationalen Vergleich schwächen wird, wie Vertreter der Life Science und Pharmabranche fürchten. Datenschützer bemängeln, dass die Datenspende nicht widerruflich ist und, dass den Krankenkassen ermöglicht werden soll, die „zusätzliche Daten“ der Versicherten etwa aus Fitnesstrackern oder Wearables zu verarbeiten.

Das eRezept – Arzneimittel mit App einlösen

Eine weitere Erleichterung soll das eRezept mit sich bringen, welches der Patient in einer Vor-Ort oder Online-Apotheken einlösen kann. Die Projektgesellschaft Gematik soll hierfür eine App entwickeln, die sowohl von den Patienten als auch von den Ärzten genutzt werden kann. Dass die Projektgesellschaft Gematik allein die App für das eRezept entwickeln soll, könnte als wettbewerbsrechtliche Marktverletzung gedeutet werden. Die datenschutzrelevante Haftungsfreistellung der Projektgesellschaft Gematik sehen Datenschützer ebenfalls als bedenklich. 

Höhere Anforderung an Datensicherheit belastet Arztpraxen

Der Zahnärzteverband begrüßt im Grundsatz die Idee für mehr Datenschutz für Patienten. Bemängelt werden Unklarheiten bei der Haftungsverteilung in Bezug auf Datensicherheit und Datenschutz. Befürchtet werden außerdem zu hohe Belastungen der Praxen für die Sicherstellung der erforderlichen IT-Sicherheit. Die ärztliche Haupttätigkeit soll nicht durch einen unverhältnismäßigen Aufwand für Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen beeinträchtigt werden.

In der konkreten Ausgestaltung der Aufgaben sind noch viele Fragen offen: Die Befüllung der ePA ist ein technisch und organisatorisch komplexer Vorgang und fällt nicht in die primär ärztliche Kompetenz (z. B. Verbindung der jeweiligen App zum Praxisnetzwerk, Authentifizierung, etc.). Die Honorierung ist im Gesetz bereits vorgesehen, die Hürden in der praktischen Umsetzung werden unterschätzt, befürchten die Ärzteverbände.

Klare Rahmenbedingungen für eine zukunftsorientierte Patientenversorgung

Der Gesetzgeber unternimmt aktuell zahlreiche Schritte, um digitale Lösungen schnell in die Versorgung und damit zum Patienten zu bringen. Auf diesem Weg ist das PDSG eine weitere Maßnahme, um einen fairen Ausgleich zu schaffen zwischen den Datenschutzinteressen der Bürger und den Anforderungen der medizinischen Forschung an eine bessere Nutzung von Versorgungs- und Patientendaten. “Der Entwurf wirft viele neue Fragen auf und lässt Details in der Umsetzung offen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die einzelnen Akteure zu den neuen Verpflichtungen positionieren und wie die Gesetzesanpassungen ausgestaltet werden, um mit klaren Rahmenbedingungen zur Datennutzung eine transparente und zukunftsorientierte Patientenversorgung zu unterstützen,” so Natalya Spuling. Die Rechtsanwältin im Netzwerk der Healthcare Shapers ist spezialisiert auf IT-Recht im Gesundheitswesen und berät Unternehmen und Verbände in allen datschutzrechtlichen Belangen.

Quellen:

  1. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/Referentenentwurf_Patientendaten-Schutzgesetz__PDSG.pdf
  2. https://www.aok-bv.de/hintergrund/gesetze/index_23178.html
  3. https://www.aerzteblatt.de/archiv/212398/Patientendaten-Schutzgesetz-Aktenbefuellung-ohne-Weitsicht
  4. https://de-de.nexus-ag.de/unternehmen/magazin/patientendatenschutzgesetz
  5. https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/ehealth/artikel/patientendaten-schutzgesetz-10-euro-fuers-erste-befuellen-der-elektronischen-patientenakte/
  6. https://background.tagesspiegel.de/gesundheit/dvg-ein-sprung-mit-zu-kurzem-anlauf
  7. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Viel-Kritik-am-geplanten-Patientendaten-Schutzgesetz-4671283.html
Digitale VersorgungsgesetzDVGelektronische PatientenakteePAGesetz für mehr Sicherheit in der ArzneimittelversorgungGSAVPatientendaten-SchutzgesetzPDSG
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Das deutsche Gesundheitswesen – (noch nicht) digital

Dienstag, 11 Juli 2017 von Hanno Wolfram
Das_deutsche_Gesundheitswesen_(noch_nicht)_digital_Healthcareshapers_com

In Deutschland erwirtschaften bereits 27 Prozent der Unternehmen mehr als 60 Prozent ihres Umsatzes auf digitalen Kanälen. Schlusslichter sind laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Monitoring Report Wirtschaft Digital die Einrichtungen des Gesundheitswesens und die Pharmaindustrie. Die Ursachen sind vielfältig, doch die Notwendigkeit ist hoch, Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Praktische Beispiele zeigen Nachbarländer auf, wo der Patient dank digitaler Vernetzung eine individuelle Versorgung genießt.

Ein Kernproblem für den zögerlichen Wandel von „individuellen, papiergebundenen Abläufen hin zu strukturierten, wiederholgenauen und geplanten Prozessen, die durch Informationstechnik gestützt und abgebildet werden“, so eine Definition für Digitalisierung, ist das Fehlen einer Nachfrageseite im deutschen Gesundheitsmarkt. Helfende Marktkräfte werden zum Beispiel durch paternalistische Traditionen unterbunden: Ärzte und andere Heilberufe wehren sich dagegen, Digitalisierung zuzulassen und damit Inhalte, Abläufe und Wissen zu demokratisieren. Kassenärztliche Vereinigungen wiederum entscheiden unter dem Deckmantel der Versorgungssicherheit und der Bedarfsplanung hoheitlich über den kollegialen Schutz vor anderen. So lassen sich schwer neue Praxen umsetzen, in denen Digitalisierung normal sein könnte: durch den Zugang aller zur gleichen Datenlage, Integration von Telemedizin in den Alltag oder nur eine Online-Terminplanung für Patienten. Die deutschen Apotheken ihrerseits gehen gerichtlich gegen den Online-Wettbewerb vor und Pharmaunternehmen ruhen sich auf ihren momentanen Renditen aus, obwohl letztere über riesige Wissensressourcen verfügen, um sich „dem individuellen Patienten“ zuzuwenden. Nicht nur die Weltgesundheitsorganisation beklagt, dass die Hälfte aller Medikamente nicht sachgerecht oder gar nicht eingenommen werden. Diese meist bewussten Patientenentscheidungen machen damit 50 Prozent der Aufwendungen des Gesundheitssystems frucht- und erfolglos.

Digitalisierung bedeutet Demokratisierung und Individualisierung
„Cave linguam“ hieß es früher, wenn Patienten während der Chefarztvisite nicht zu viel verstehen und Assistenzärzte ihre Zunge im Zaum halten sollen. Heute gibt es Internetseiten, die Befunde und Diagnosen in Patientensprache übersetzen, Arbeitsgruppen, die Beipackzettel verständlich machen und nicht zu vergessen: „Dr. Google“. Patienten sind weit entfernt davon, eine amorphe Masse darzustellen. Millionen individueller Patienten suchen nach Antworten auf die Fragen „Was habe ich? Was tut das mit mir? Was kann ich dagegen tun?“ und müssen „fragefähig“ gemacht werden, um eine Nachfrage ausüben und gute Entscheidungen treffen zu können. Patientenindividuelle Unterstützung in großem Stil kann deswegen nur die digitale Technik leisten.
Das Kantonspital Genf stellt bereits eine technische Plattform bereit, auf der jeder Patient seine Daten sehen, mit eigenen Erkenntnissen anreichern und mit Menschen seiner Wahl teilen kann. Auch der National Health Service (NHS) in England plant das Gesundheitswesen in absehbarer Zukunft vollständig papierlos zu gestalten. Partizipation, Fragefähigkeit, sachgerechte, zertifizierte und verstehbare Informationen zur eigenen Erkrankung herzustellen, muss Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen sein. Die Frage ist, welche der aktuellen Player im Gesundheitswesen sich diesem Thema wann verschreiben werden? Solange Ärzte per Gesetz vor ihren Kollegen, Ärzte vor Apothekern und diese wiederum vor anderen Apotheken geschützt werden, und es nicht gelingt, die sektorale Trennung aufzuheben, bleibt Digitalisierung eine erkennbar unwillkommene Randerscheinung.

Handeln, bevor Uber kommt
Möglicherweise wird es ein digitales Startup sein, dass Krankheitsprävention und Patientenversorgung auf den Kopf stellt, „radikale Patientenorientierung“ umsetzt und Pharma zur Zulieferindustrie degradiert. In einem solchen Szenario werden Krankenkassen und -versicherungen nur Kostenträger bleiben. Es wird auch hier gelten: Wer sich nicht ändert, wird geändert.
Die digitale Disruption hat erst begonnen und ihr Momentum beschleunigt sich weiter. Es ist wert daran zu denken, dass Paypal nicht von einer Bank und AirBnB nicht von einem Hotelkonzern betrieben werden. Und die „Ubers dieser Welt“ erfreuen sich inzwischen an der Automobilindustrie als wesentlichem Teilhaber. Digitalisierung wird sicherstellen, dass Patienten ihre eigene Erkrankung besser managen können. Nicht nur deswegen verdient das deutsche Gesundheitswesen einen deutlichen und baldigen Digitalisierungs- und damit Effizienzschub. Die Zahl der “Windows of Opportunity“ für die einschlägigen Industrien derzeit ist groß.

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eHealth: untapped opportunities in line with medication plan

Mittwoch, 11 Januar 2017 von healthcareshapers
Healthcare Shapers zum Medikationsplan

According to the new German e-health law, GPs have to provide their patients receiving more than three prescription drugs a written medication plan. This shall improve safety of drug therapy (and reduce redundant prescriptions). As the eHealth card is far from full implementation, medication plans will be handed out in paper form only.

Obviously, this leads to multiple questions, e.g. who will educate patients, what role will pharmacists play, what about OTC, etc.

As Healthcare Shapers we engage with our clients to navigate in times of such uncertainty and leverage untapped opportunities.

We held a masterclass on September 6th, 2016 in Cologne which received excellent feedback from participants. Contact us to find out more.

E-HealthMedikationsplan
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Watch our video on collaborative problem solving

Mittwoch, 11 Januar 2017 von healthcareshapers

This video (click on the yellow text) was taken in November 2014 during the “DenkWerkstatt”, a collaborative problem solving event of the Healthcare Shapers.

33 participants from different companies gathered for two days in Berlin to create innovative business models for better patient care. This video shows the intense and creative atmosphere during the event.

Contact Günther Illert (info@g-illert.de, +49 (0) 162 2343 600) to explore how a similar format might help you to leverage the wisdom of large groups to solve your complex problems.

Business ModelsPatient Care
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DenkWerkstatt — Event in retrospect

Mittwoch, 11 Januar 2017 von healthcareshapers

November 2014 was marked by 2 intense days of collaboration between 33 experts from pharma companies, payer organizations, providers and patient representatives. The Healthcare Shapers invited for a unique event to discuss about business models for better patient care.

We spoke about the role of emotions in patient communication, analyzed levers for better care, identified the need for cross-company and cross-sector collaboration. We looked at gaming, broke down big data in manageable chunks, and created ideas for new business models such as a system navigator.

If you would like to learn about patient programs that work contact Günther Illert to find out more.

Business ModelsPatient Care
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Vision & Reality of Patient Programs — Survey Results

Mittwoch, 11 Januar 2017 von healthcareshapers
Healthcare Shapers Patient Programs

A recently completed study of the Healthcare Shapers compiles the opinion of 114 experts and executives on Patient Programs and reveals interesting insights.

Some ? of existing patient programs are described as successful based on the following measures:

—  Inherent quality of the patient program, e.g., shown in high adoption rates by patients
—  Outcome based reasons, e.g., leading to better adherence
—  Acceptance from providers & payers, e.g., ensuring that HCPs refer patients to such programs
—  Priority in the industry, e.g., providing sufficient funding

The failure of patient programs is attributed to:

—  Poor design, e.g., programs not aligned to patient needs
—  Poor implementation, e.g., insufficient involvement of doctors and nurses
—  Low adoption, e.g., programs not scaleable beyond pilot stage

In summary, the quality and individualization of a patient program are critical success factors. With the increasing proliferation of smartphones and tablet computers, mobile consumer technologies are expected to take an increasing share in medical applications.

The study provides insights into elements that should be addressed to educate and motivate patients through such programs. It also highlights barriers and shows where the industry seeks support in designing and implementing successful patient programs.

You can download the report (German or English version available) in our download section.

Contact us to find out how your organization could leverage the power of patient programs.

Patient-oriented SolutionsSurveys
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Patient- & Outcomes-Oriented Solutions

Mittwoch, 11 Januar 2017 von healthcareshapers
Healthcare Shapers Patient Solutions

Putting patients’ needs first is key to ensure adherence. But this is not enough. Other points of contact such as friends and family, doctors, nurses, pharmacists also play an important role. But how to engage all relevant stakeholders in a patient-oriented care program? And how to adapt the interaction points over time when a disease progresses? And who will pay for the required services? How will digital technologies and remote monitoring such as the rapidly developing landscape of apps alter the situation?

These are some of the questions that a sub-group of our network addresses. We were surprised to find out during the kick-off of the Patient-oriented Solutions Group how many pieces of the puzzle we already could combine in our very first meeting. And we continue to expand our reach and at the same time strive for very practical pilot projects to prove the concepts.

You are invited to download the results from our survey with 114 experts and executives about Patient Programs for free!

Contact us to find out more.

Patient-oriented SolutionsSurveys
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